| Antrag: | Satzungsänderung/Satzungsergänzung von §10: Beschlussfähigkeit des Vorstands durch ein Umlaufverfahren |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Maike-Sophie Mittelstädt (LV Bremen) |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 03.03.2026, 20:35 |
Ä1 zu A1: Satzungsänderung/Satzungsergänzung von §10: Beschlussfähigkeit des Vorstands durch ein Umlaufverfahren
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 7 bis 11:
Vorstandssitzung anwesend ist. Eine Beschluss- fassung ist auch durch ein Umlaufverfahren zulässig, soweit dem kein Vor- standsmitglied widerspricht. Ein UmlaufbeschlussDafür ist der Antragstext mit der Bitte um Beschlussfassung in Textform an alle Vorstandsmitglieder zu versenden. Darin ist auch eine angemessene Rückmeldefrist zu benennen. Der Beschluss gilt als gefasst, wenn die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder dem Beschluss in Textform zustimmt und innerhalb der Rückmeldefrist kein Widerspruch gegen das Verfahren erhoben worden ist.[Zeilenumbruch]
In der nächsten Vorstandssitzung ist die Beschlussfassung eines Umlaufverfahrens zu verlesen und zu protokollieren.
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