| Veranstaltung: | KMV West |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2 Antrag Satzungsänderung/Satzungsergänzung von §10: Beschlussfähigkeit des Vorstands durch ein Umlaufverfahren - 3te Lesung |
| Antragsteller*in: | Oliver Andrich (Vorstand KV-West) |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 2 |
A1: Satzungsänderung/Satzungsergänzung von §10: Beschlussfähigkeit des Vorstands durch ein Umlaufverfahren
Antragstext
§ 10 Beschlussfähigkeit der Organe (1) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn
mindestens die Hälfte seiner Mitglieder bei einer vorher angekündigten
Vorstandssitzung anwesend ist.
zu
§ 10 Beschlussfähigkeit der Organe (1) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn
mindestens die Hälfte seiner Mitglieder bei einer vorher angekündigten
Vorstandssitzung anwesend ist. Eine Beschluss- fassung ist auch durch ein
Umlaufverfahren zulässig, soweit dem kein Vor- standsmitglied widerspricht.
Dafür ist der Antragstext mit der Bitte um Beschlussfassung in Textform an alle
Vorstandsmitglieder zu versenden. Darin ist auch eine angemessene Rückmeldefrist
zu benennen. Der Beschluss gilt als gefasst, wenn die Mehrzahl der
Vorstandsmitglieder dem Beschluss in Textform zustimmt und innerhalb der
Rückmeldefrist kein Widerspruch gegen das Verfahren erhoben worden ist.
In der nächsten Vorstandssitzung ist die Beschlussfassung eines Umlaufverfahrens
zu verlesen und zu protokollieren.
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